Die Abstammungsurkunde wurde zum 1. Januar 2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft.
Die Abstammungsurkunde war eine Personenstandsurkunde zum Nachweis der Geburt eines Kindes.
Sie wurde bis zum 31. Dezember 2008 von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.
Sie enthielt unter anderem den Namen des Kindes, das Geschlecht, das Geburtsdatum , den Geburtsort und die Namen der Eltern. In einer Abstammungsurkunde werden auch eventuelle Änderungen, die seit der Geburt des Kindes eingetreten sind, beispielsweise Adoption oder Namensänderung aufgeführt.